Der Weg zum Taxi-/ Mietwagenunternehmer
Wenn Sie planen, ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen, ist die Genehmigung durch das Gewerbeamt (Konzession) ein entscheidender Schritt.
Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Voraussetzungen und die weiteren Schritte.
Voraussetzungen für die Taxi- und Mietwagengenehmigung
Persönliche Zuverlässigkeit
- Keine rechtskräftigen Verurteilungen oder schweren Gesetzesverstöße.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Keine erheblichen Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen aus unternehmerischer Tätigkeit.
- Nachweis eines Eigenkapitals von mindestens 2.250 Euro.
Fachliche Eignung
- Erfolgreiches Bestehen der IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer.
- Alternativ: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Fachstudiums im relevanten Bereich.
- Oder: Mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
Schritte zur Beantragung der Genehmigung
1. Antragstellung
- Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
2. Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird von der Behörde angefordert).
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:
- Sozialversicherungsträgern
- Stadt- oder Gemeindekasse
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Insolvenzgericht
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag.
- Eigenkapitalnachweis (Bankbestätigung).
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung der Fahrzeuge.
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Zertifikat).
3. Kosten
- Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt ca. 180 Euro (variabel je Behörde). Zusätzliche Kosten fallen zum Beispiel für die An- oder Ummeldung des Gewerbes, ein Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister... an.
Wichtige Hinweise
Beobachtungszeitraum gemäß § 13 Abs. 4 PBefG: In vielen Städten können aufgrund eines Beobachtungszeitraums keine neuen Taxikonzessionen vergeben werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Genehmigungsbehörde über aktuelle Wartelisten oder die Möglichkeit der Übertragung bestehender Genehmigungen.Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung
Industrie- und Handelskammer (IHK): Melden Sie sich frühzeitig (ca. 3–6 Monate im Voraus) bei Ihrer zuständigen IHK zur Fachkundeprüfung an. Die Prüfungsgebühr liegt bei ca. 220 Euro, kann jedoch je nach IHK variieren.Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung
- Lernunterlagen: Nutzen Sie die spezielle Lernsoftware Taxi-Prüfung – lernen Sie auf dem Smartphone, Tablet oder Computer.
- Taxischulen: Einige Schulen bieten Vorbereitungskurse für die Fachkundeprüfung an.
- Fachliteratur: Erwerben Sie geeignete Bücher zur Vertiefung des Prüfungsstoffs.

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