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Antragstellung - Der Weg zum Taxi-/ Mietwagenunternehmer

Sie möchten ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen?
…dann benötigen Sie die Genehmigung zur Ausübung eines eigenen Gewerbes.




Was sind die Voraussetzungen?

Persönliche Zuverlässigkeit
  • keine rechtskräftigen Verurteilungen
  • keine schweren Gesetzesverstöße

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • keine erheblichen Rückstände an Steuern
  • keine erheblichen Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen aus unternehmerischer Tätigkeit
  • Eigenkapitalnachweis von 2.250,- Euro

  • Fachliche Eignung
  • bestandene Fachkundeprüfung
  • der Nachweis über die Fachliche Eignung kann auch durch eine abgeschlossene Berufsausbildung/Fachstudium in dem Bereich abgegolten werden.
  • der Nachweis über die Fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen abgegolten werden.




  • Was muss ich erledigen?

  • Antragstellung auf Genehmigung zum Taxi-/ oder Mietwagenverkehr.

  • Sie müssen bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde den Antrag stellen!




    Welche Unterlagen benötigt die Genehmigungsbehörde?
    • gültigen Personalausweis oder Reisepass

    • Wird von der Gewerbebehörde angefordert:
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    • Muss selbst angefordert werden:
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträger
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Stadt- oder Gemeindekasse
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (beim Amtsgericht)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen BG Verkehr - Kontakt
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Insolvenzgerichts
    • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
    • Eigenkapitalnachweis (Bank)
    • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

    • Nachweis über die Fachliche Eignung (IHK)

    • Kosten für den Antrag: Ca. 200,- Euro


    Seit langem ist in vielen Städten nach § 13 Abs. 4 PBefG ein Beobachtungszeitraum auf unbestimmte Zeit eingeschaltet.
    Dadurch können keine neuen Taxikonzessionen vergeben werden!

    Oftmals gibt es eine Warteliste, in die man sich von der Genehmigungsbehörde eintragen lassen kann, allerdings ohne Zeitangabe und Sicherheit.
    Eine andere Möglichkeit zu einer Taxigenehmigung zu gelangen, ist die "Übertragung einer Taxigenehmigung" durch z.B. einen Kauf.




    Wo melde ich mich zur Fachkundeprüfung an?

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Sie müssen sich bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer für die Prüfung anmelden!b>

    Wir empfehlen eine Anmeldung ca. 3-6 Monate zuvor. (Je IHK unterschiedlich)
    Die Prüfungsgebühr beträgt ca. 145,- Euro. (Je IHK unterschiedlich)




    Wie bereite ich mich auf die Fachkundeprüfung vor?

    Hier erhalten Sie Lernunterlagen:

    Taxi-Prüfung
    Das Lernprogramm für die Fachkundeprüfung (IHK)
    Lernen am Smartphone, Tablet oder Computer
    Tel.: 0176 / 82 076 972
    zur Anmeldung


    Taxischulen
    Einige Taxischulen bieten einen Kurs für die Fachkundeprüfung an.


    Bücher
    Sie können sich Fachliteratur zum Lernen kaufen.