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Tel.: 0176 / 82 076 972
info@taxi-pruefung.de
P-Schein
Der Weg zum Taxischein (P-Schein)





Änderungen seit August 2021

Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung, die zuletzt nur noch für Taxifahrer gegolten hat. Seit dem 2. August 2021 benötigen Sie für die Beantragung des Personenbeförderungsscheins für Taxifahrer KEINE Ortskundeprüfung mehr. Eventuell wird es eine NEUE Prüfung (kleine Fachkundeprüfung) für ALLE Fahrer in der Personenbeförderung geben (Taxi- und Mietwagen).

Aktuell wird der Personenbeförderungsschein ohne Prüfung genehmigt.




Was sind die Voraussetzungen?
  • Mindestalter 21 Jahre
  • 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (EU-Kartenführerschein)
  • bei Zugezogenen außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Vorstrafen (Führungszeugnis)
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Sehtest)
  • Nachweis über geistige und körperliche Eignung (medizinisches Eignungsgutachten)
  • Nachweis über die bestandene Ortskundeprüfung - ist entfallen!


Für den Mietwagenschein gelten die gleichen Voraussetzungen!
Nur der Nachweis über die bestandene Ortskundeprüfung muss nicht erbracht werden.




Was muss ich erledigen?

Antragstellung beim KVR München auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines (P-Schein).
Personen die keinen Hauptwohnsitz in München gemeldet haben, stellen den Antrag bei dem jeweiligen Landratsamt/Gemeindeverwaltung!
(Die Bearbeitung dauert ca. 7 Wochen)

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19
81373 München
Tel.: 089 / 233-68840 oder 089 / 233-68841
E-Mail: ortskunde.kvr@muenchen.de

Stadtverwaltung KVR
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr



Was muss ich mitbringen?
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis der bestandenen Ortskundeprüfung (kann nachgereicht werden)
  • Kosten: 55,60 Euro für den Antrag incl. polizeilichem Führungszeugnis



Wo kann ich mein Eignungsgutachten und meinen Sehtest machen?
Beispielsweise bei einem der folgenden Arbeits- oder Betriebsmedizinern:
  • Prof. Dr. med. Rainer Kirchhoff, Ridlerstr. 8, 80339 München, Tel. 089 / 509 144 ca. 92,- Euro
  • Dr. Serbaz Inal, Bayerstr. 15, 80335 München, Tel. 089 / 520 3390 ca. 95,- Euro
  • Dr. Manfred Hingerle, Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Tel. 089 / 903 6110 ca. 100,- Euro


Was muss ich mitbringen?
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Brille falls vorhanden
  • Zeit ca. 1,5 Stunden
  • Preise unterschiedlich!

Das gesundheitliche Eignungsgutachten verfällt, wenn der Nachweis einer bestandenen
Ortskundeprüfung nicht innerhalb eines Jahres erbracht wird.




Wo melde ich mich für die Ortskundeprüfung an?

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19
81373 München
Tel.: 089 / 6221-3000 oder 089 / 233-96090
E-Mail: fahrerlaubnis@lra-m.bayern.de



Was muss ich beachten?

Sie müssen persönlich zur Prüfungsanmeldung erscheinen.
Reisepass oder Personalausweis muss vorgezeigt werden.
Kosten: 57,30 Euro.

Vor der Vergabe von Prüfungsterminen muss die Antragstellung auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines bei der zuständigen Führerscheinstelle erledigt sein!

Personen mit dem Hauptwohnsitz im Landkreis München, müssen zuerst zur Bezahlung der Prüfungsgebühr zur Zulassungsstelle Landkreis München Grasbrunn und anschließend zur Terminvergabe nach München in die Garmischer Straße 19.




Wie bereite ich mich auf die Ortskundeprüfung vor?

Hier erhalten Sie alle Lernunterlagen:

Taxi-Prüfung
Lernprogramm / App für den Taxischein
Tel.: 0176 / 82 076 972
www.taxi-pruefung.de





Wo kann ich die schriftliche Ortskundeprüfung absolvieren?

KVR München
Rüdesheimer Str. 7
80686 München

Die Prüfungen finden wöchentlich mittwochs um 16:00 Uhr statt.



Was muss ich mitbringen?
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Schreibzeug (Stifte, Lineal)
  • Prüfungszulassung

Bei Unpünktlichkeit oder vergessen des Ausweises/
der Prüfungszulassung, wird keine Prüfungsteilnahme gewährt.


Das Prüfungsergebnis wird nach ungefähr einer Woche schriftlich übermittelt.
2 Wochen nach der Prüfung können die Prüfungsergebnisse beim KVR eingesehen werden.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Allerdings fällt eine Wartepflicht von 4 Wochen an.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden!
Die Wartezeit beträgt derzeit ca. 2-3 Monate.





Berufsbeschreibung

Taxifahren gehört zu den abwechslungsreichsten Berufen der Welt. In fast keinem anderen Beruf hat man so nahen Kontakt mit unterschiedlichsten Personen aus allen Bevölkerungskreisen.
Vor allem in unserer Stadt München sind viele Geschäftsleute auf den Straßen unterwegs. Die beste Möglichkeit Gespräche zu führen und Kontakte zu knüpfen.


Vorteile:
  • Taxifahren ist auf Vollzeit, auf Teilzeit oder als Minijob möglich
  • die Umsatzbeteiligung ist auf Verhandlungsbasis (in der Regel 40-50%)
  • Mindeststundenlohn
  • Urlaubsanspruch und Krankengeldzahlung
  • je mehr gefahren wird desto mehr Geld wird eingenommen
  • freie Zeiteinteilung (einige Stunden, gewisse Tage, durchgehend, nachts, tagsüber
  • Besorgungen sind während der Arbeitszeit möglich
  • kein Chef ist um einen herum
  • es gibt steuerfreie Zuschläge für Sonn-/u.-Feiertage sowie Nachtarbeit
  • Taxifahrer werden in München durchgehend gesucht
  • niemals Arbeitslos, 99,9% Arbeitsplatzgarantie
  • Taxiunternehmen gibt es in jedem Stadtteil (kurzer Arbeitsweg)
  • oftmals freie Autowahl, da Taxifahrer dringend gesucht werden
  • steuerfreie Trinkgeldeinnahmen
  • durch den erworbenen Taxischein kann man nicht nur Taxifahrer, sondern auch Mietwagenfahrer sein
  • sofortige Geldeinnahme ohne auf das Monatsende zu warten
  • besseres Kennenlernen von München und der Umgebung
  • die Wartezeiten an den Taxi-Standplätzen können sinnvoll genutzt werden (Weiterbildung, Lernen, Entspannung, Lesen, Film schauen, Telefonate, Unterhaltungen führen)
  • es besteht die Möglichkeit ein eigenes Taxi-Unternehmen zu gründen



Nachteile:
  • Abhängigkeit von der Taxi-Nachfrage der Kunden
  • keinen festen Lohn, sondern meist eine Umsatzbeteiligung
  • lernintensive Ortskundeprüfung